Bahia Beachclub & Villa Bahia, Calle Bahia 2, Corralejo, Fuerteventura

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Anmeldung Reisebestätigung
    Der Reisevertrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn die Buchung, der Preis und die Leistung schriftlich bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, kommt der Reisevertrag unter den neuen Bedingungen zustande, wenn der Reisende nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerspricht.
  2. Bezahlung
    Der Gesamtreisepreis ist bis spätestens eine Woche vor Reiseantritt zu bezahlen, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.
  3. Leistungen
    Es gelten nur die Leistungen als versprochen, die in der Reisebestätigung aufgeführt sind, in dem Umfang des Reiseangebots. Wird eine Leistung nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen, behält der Anbieter seinen Anspruch auf Vergütung. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist ausgeschlossen, außer der Anbieter erklärt sich aufgrund besonderer Umstände hierzu bereit.
  4. Leistungsabweichungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluß notwendig werden und von dem Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Anderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Der Anbieter kann von seinen Reiseleistungen abweichen, sofern dies aus besonderen Gründen erforderlich ist, die nicht aus seiner Einflußsphäre herrühren, höherer Gewalt, wetterbedingte Gründe etc., oder wenn sich der Anbieter in der Reisebestätigung ausdrücklich Reiseänderungen vorbehalten hat.
  5. Rücktritt 
    Der Reisende kann bis 1 Wochen vor Reiseantritt von der Reise unter folgenden Bedingungen zurücktreten oder kündigen:
    – 10 % des Reisepreises bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
    – 20 % bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor dem Reisebeginn
    – 50 % bei Rücktritt bis zu 1 Woche vor dem Reisebeginn
    Bei einem Rücktritt, der kürzer als eine Woche vor Reisebeginn erfolgt, ist der volle Reisepreis zu vergüten.
    Es wird empfohlen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten kann der Anbieter bis eine Woche vor Antritt der Reise ohne Angaben von Gründen von der Reiseleistung zurücktreten. Danach kann der Anbieter vom Reisevertrag unter schriftlicher Angabe der Gründe unter folgenden Voraussetzungen zurücktreten oder kündigen:
    a) Bei nachhaltigen Störungen oder vertragswidrigem Verhalten des Reisenden
    b) Aus sonstigen nicht durch ihn zu vertretenden Gründen.
    c) Bei höherer Gewalt.
  6. Anreise
    Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung. Die Reiseleistung beginnt mit der Ankunft in der Unterkunft.
  7. Haftung
    Sofern der Anbieter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen. Der Reisende hat unter allen Umständen den Anweisungen der Reiseleitung, insbesondere Kursleitung sowie den Sicherheitshinweisen Folge zu leisten. Handelt der Reisende entgegen den Anweisungen und Hinweisen, ist der Anbieter von seiner Haftung befreit. Der Reisende hat dem Anbieter mitzuteilen, ob er die Mindestvoraussetzungen zur Duchführung der Reiseaktivitäten, Mindestalter 16 Jahre, Befähigung min. 30 Minuten durchgehend auf offen Meer zu schwimmen, so wie sich in gesundheitlich unbedenklicher Verfassung zu befinden hat. Macht er dem Anbieter wahrheitwidrige Angaben, ist der Anbieter von seiner Haftung befreit.
    7.a. Schadenbegrenzung
    Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beschränkung gilt auch soweit der Anbieter für den Schaden wegen des Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter bei Sachschäden bis 4.000,– €, bei Personenschäden bis 25.000,– €. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäck-Versicherung. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Anbieter hierauf berufen.
  8. Mitwirkungspflichten, Beanstandungen
    Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung, bzw. dem Leistungsträger mitzuteilen. Unterläßt ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise gegenüber dem Anbieter, INEIKA FUNCENTER, schriftlich geltend zu machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
  9. Allgemeines
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Resebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.